Gesundheitssprengel
Unsere Dienste
In den Sprengeln tätige Berufsbilder:
Ärzte für Allgemeinmedizin, Kinderärzte, Fachärzte (Gynäkologe, Zahnarzt usw.), Krankenpfleger, Sanitätsassistenten, Hebammen, Zahnarztassistenten, Diätassistenten, Psychologen, Mitarbeiter des Zentrums fürs psychische Gesundheit, Mitarbeiter des Dienstes für Abhängigkeitserkrankungen, Mitarbeiter des Rehabilitationsdienstes.
Zuständigkeiten:
Laut Staatsgesetz Nr. 833 von 1978 sind die Zuständigkeiten der Sprengel folgendermaßen geregelt:
Der Sprengel ist:
- Bezugspunkt für alle präventiven, heilenden und rehabilitativen Leistungen;
- Sammelpunkt für alle Gesundheitsdienste auf territorialer Ebene;
- zuständig für die Integration und Vernetzung mit den Sozialdiensten und den Freiwilligen-Organisationen;
- Orientierungspunkt für den Zugang zu unterschiedlichen Gesundheitsleistungen;
- Garant für die Betreuungskontinuität auch nach der Entlassung aus dem Krankenhaus;
- zuständig für die Qualitätsoptimierung in der gesamten Betreuung auch mittels spezifischen Projekten.